TerminvereinbarungMelden Sie sich bitte telefonisch bei uns an.Häufig läuft der Anrufbeantworter oder wir sind etwas „kurz angebunden", weil wir uns in einer Therapie befinden.
Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück!Wir behandeln Störungen der Sprache, des Sprechens, der Atmung und der Stimme.
Sprache, Stimme und Gehör sind unsere wichtigsten Instrumente, um uns miteinander zu verständigen.
Funktionell, organisch oder psychisch bedingte Störungen können in jedem Alter eine enorme Belastung darstellen – unabhängig davon, ob sie durch Entwicklungsverzögerung, Unfall, Krankheit, falschen Stimmgebrauch oder ungünstigen Atemrhythmus ausgelöst wurden.
Stimme und Sprache gehören zu unserer Persönlichkeit und prägen die Kommunikation in Familie, Beruf und Alltag.
Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie kann von Menschen jeden Alters benötigt werden.
Sprach- und Sprechstörungen aufgrund von Hirnschädigung, z. B. nach Schlaganfall, Unfall oder neurologischer Erkrankung:
Stimmstörungen:
Sprechunflüssigkeiten:
Audiogene Störungen:
Zu Beginn werden je nach Störung Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, sowie Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden und die Erstellung des individuellen Therapieplanes.
Jede Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie umfasst neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf, den zu erwartenden Erfolg und die Anleitung zum selbständigen Üben.
Die Angehörigen oder Pflegepersonal werden in die Therapie einbezogen, damit sie die Therapieziele unterstützen können. Im Alltag treten öfter Konfliktsituationen durch Missverständnisse auf, auch hier kann Beratung helfen.
Die Beratung klärt über Ursachen und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung auf. Sie informiert über Inhalte und Verlauf der Behandlung und gibt konkrete Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Zudem kann sie zur Vermittlung von Selbsthilfeeinrichtungen oder zusätzlicher psychologischer Behandlung führen. Bei Fragen zur Einschulung oder Wiedereingliederung in den Beruf kann eine sprachtherapeutische Einschätzung sinnvoll sein.
Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie (SSST) ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung.
Die Behandlung findet in der Praxis statt. Sie muss von einem Arzt/einer Ärztin (insbesondere HNO-Heilkunde, Neurologie, Kinderheilkunde oder Allgemeinmedizin) verordnet werden. Aus medizinischen Gründen kann auch ein Hausbesuch erfolgen.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen einen Eigenanteil zahlen, von dem sie unter bestimmten Bedingungen durch ihre Krankenkasse befreit werden können.
Privatversicherte müssen die Kosten zunächst selbst tragen und die Übernahme individuell mit ihrer Krankenkasse klären.