So vielfältig wie die Behandlungsbereiche sind auch die eingesetzten Methoden. Vom Spiel über die klassische Übungsbehandlung bis zu Körperarbeit findet alles Anwendung, was dem Therapieziel dient.




 
Warum Behandlung? 

Wir behandeln Störungen der Sprache, des Sprechens, der Atmung und der Stimme. 

Sprache, Stimme und Gehör sind unsere wichtigsten Instrumente, um uns miteinander zu verständigen. 

Funktionell, organisch oder psychisch bedingte Störungen können in jedem Alter eine enorme Belastung darstellen – unabhängig davon, ob sie durch Entwicklungsverzögerung, Unfall, Krankheit, falschen Stimmgebrauch oder ungünstigen Atemrhythmus ausgelöst wurden. 

Stimme und Sprache gehören zu unserer Persönlichkeit und prägen die Kommunikation in Familie, Beruf und Alltag.

 
Behandlungsbereiche 

Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie kann von Menschen jeden Alters benötigt werden.

 

Störungsbilder bei Kindern:

  • Dyslalien: fehlerhafte Artikulation von Lauten, Vertauschen von Lauten
  • Sprachentwicklungsstörungen: nicht altersgemäße Entwicklung u.a. im Hinblick auf Grammatik, Wortschatz und Sprachverständnis
  • Störungen der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung mit daraus folgenden Sprachproblemen
  • Lese-Rechtschreib-Schwächen: Behandlung erfolgt, wenn der Schwerpunkt der Störung in der Hörverarbeitung liegt
  • Sprechunflüssigkeiten: Stottern oder Poltern
  • Kindliche Stimmstörungen: z. B. Näseln, Schreiknötchen, Heiserkeit
  • Orofaziale Störungen/Schluckstörungen: über- oder unterspannte Lippen-, Zungen- und Gesichtsmuskulatur mit der Folge von Zahnfehlstellungen
  • Sprach- und Sprechstörungen im Zusammenhang mit körperlichen oder geistigen Behinderungen

 

Störungsbilder bei Erwachsenen:

Sprach- und Sprechstörungen aufgrund von Hirnschädigung, z. B. nach Schlaganfall, Unfall oder neurologischer Erkrankung:

  • Aphasie, die Störung des Sprachsystems
  • Dysarthrie, die Störung der am Sprechen beteiligten Muskulatur
  • Sprechapraxie, die zentral bedingte Störung des Sprechablaufes
  • Dysphagie, die Störung der Nahrungsaufnahme und des Schluckens

 

Stimmstörungen:

  • funktionelle Stimmstörungen, z. B. bei Menschen mit Stimmüberlastung in Sprechberufen
  • organische Stimmstörungen, z. B. Stimmlippenlähmung nach Operation
  • psychogene Stimmstörungen, z. B. der Stimmverlust nach psychischem Schock
  • Stimmverlust durch Kehlkopfentfernung

 

Sprechunflüssigkeiten:

  • Stottern oder Poltern

 

Audiogene Störungen:

  • Hörtraining des Sprachverstehens nach CI-Implantation
 
Die Therapie 

Diagnostik

Zu Beginn werden je nach Störung Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, sowie Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden und die Erstellung des individuellen Therapieplanes.

 

Therapie

Jede Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie umfasst neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf, den zu erwartenden Erfolg und die Anleitung zum selbständigen Üben.

Die Angehörigen oder Pflegepersonal werden in die Therapie einbezogen, damit sie die Therapieziele unterstützen können. Im Alltag treten öfter Konfliktsituationen durch Missverständnisse auf, auch hier kann Beratung helfen.

 

Beratung

Die Beratung klärt über Ursachen und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung auf. Sie informiert über Inhalte und Verlauf der Behandlung und gibt konkrete Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Zudem kann sie zur Vermittlung von Selbsthilfeeinrichtungen oder zusätzlicher psychologischer Behandlung führen. Bei Fragen zur Einschulung oder Wiedereingliederung in den Beruf kann eine sprachtherapeutische Einschätzung sinnvoll sein.

 
Kosten 

Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie (SSST) ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung.

Die Behandlung findet in der Praxis statt. Sie muss von einem Arzt/einer Ärztin (insbesondere HNO-Heilkunde, Neurologie, Kinderheilkunde oder Allgemeinmedizin) verordnet werden. Aus medizinischen Gründen kann auch ein Hausbesuch erfolgen.

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen einen Eigenanteil zahlen, von dem sie unter bestimmten Bedingungen durch ihre Krankenkasse befreit werden können.

Privatversicherte müssen die Kosten zunächst selbst tragen und die Übernahme individuell mit ihrer Krankenkasse klären.




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