Wer zahlt?

Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung.

Die Behandlung findet in der Praxis oder, falls erforderlich, als Hausbesuch statt. Sie muss von einem Arzt (insbesondere HNO-Arzt, Neurologe, Kinderarzt oder Allgemeinmediziner) verordnet werden.

Die Kosten werden darauf hin von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 15% selbst bezahlen, außer, wenn sie hiervon durch ihre Krankenkasse befreit sind.

 

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